GzZ des ASAG
Grundbedingungen des ASAG zur Zucht
Da Zucht die Erhaltung bzw. die Verbesserung einer Rasse zum Ziel hat, müssen Rüde und Hündin dem Rassestandard des Australian Shepherd, erstellt vom Australian Shepherd Club of America, ASCA, Inc., entsprechen. Innerhalb der ASAG ist die Zucht mit Hunden mit langer Rute erlaubt.
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Der Aussie ist ein Hund, der sich eher spät entwickelt. Daher müssen Rüde und Hündin ein Mindestalter erreicht haben, um körperlich und im Wesen möglichst ausgereift zu sein. Ebenso gilt ein Höchstalter. Das Mindestalter für Hündinnen beträgt 24 Monate. Das Mindestalter für Rüden beträgt 18 Monate. Das Höchstalter für Hündinnen beträgt acht Jahre, Ausnahmen sind mit tierärztlichem Attest möglich. Das Höchstalter für Rüden beträgt bei guter Gesundheit zehn Jahre. Nach dem 4. Wurf, vor jeder weiteren Belegung, muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis über die Zuchttauglichkeit der Hündin erstellt werden. (geändert laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 12.03.2006) |
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Bei Hündinnen, die einen 6 monatigen Rhythmus der Läufigkeit haben, muss nach einem Wurf mindestens eine Läufigkeit bis zum nächsten Deckakt ausgelassen werden. Bei einem längeren Rhythmus der Läufigkeit (8-9 Monate) kann bei kräftigen Hündinnen auch schon mal an zwei Läufigkeiten nacheinander gedeckt werden, wobei danach mindestens eine Läufigkeit übersprungen werden muss. Sollte eine Hündin einen kürzeren Zyklus als 6 Monate haben, ist nur eine Bedeckung im Jahr zulässig. (geändert laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 12.03.2006) |
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Rüde und Hündin müssen auf HD untersucht sein. Die HD- Aufnahme erstellt der heimische Tierarzt, diese wird mit dem ASAG Formular an Dr. Witteborg gesandt, welche offiziell die Auswertung für die ASAG durchführt. Dr. Witteborg schickt die Auswertungen und die Röntgenaufnahmen an den/die Referent/in für Zuchtangelegenheiten. Diese/r schickt dem Besitzer das Ergebnis zu, die Aufnahmen werden bei der ASAG archiviert. Das Mindestalter bei der Röntgenaufnahme beträgt 15 Monate. Das Ergebnis für die Zucht darf lauten: A1 – A2 – B1 – B2. Weitere zur Zucht zugelassene Auswertungen: OFA-Auswertungen: alle lt. OFA als “normal” bezeichneten Ergebnisse (Excellent – Good – Fair) Anerkennung der FCI-Anerkennung der HD-Auswertgungen (geändert laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 12.03.2006) vom europäischen Ausland. |
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5. Augenuntersuchung |
Die PRA Untersuchung wird von einem Veterinär Ophtalmologen vorgenommen. Dabei wird gleichzeitig eine Untersuchung auf folgende Erkrankungen vorgenommen: CEA, RD, Katarakt, PHTVL, PHPV. Das Ergebnis muss in allen Punkten „frei“ lauten. Die Untersuchung wird bei Zuchttieren vor dem Deckakt durchgeführt, jedoch ist eine einmalige Untersuchung pro Jahr ausreichend. Die Züchter sind verpflichtet die Welpen im Alter zwischen der 6. bis 8. Lebenswoche von einem Vertinärophtalmologen auf erbliche Augenerkrankungen untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse sind dem Verein vorzulegen (alle Untersuchungen, nicht nur CEA). (geändert laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 12.03.2006) |
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Rüde und Hündin müssen ein komplettes Scherengebiß haben. Vom Tierarzt muss eine Bescheinigung über das Gebiß vorliegen. Bei einem Rüden ebenso eine Bescheinigung, dass weder Monorchismus noch Kryptorchismus vorliegen. Es wird empfohlen, die Zahnbescheinigung nach dem Zahnwechsel durchführen zu lassen, da es später z.B. schwierig werden kann, einen abgebrochenen Zahn nachzuweisen. In Ausnahmefällen ist vom Vorstand zu beschließen, ob Tiere mit nicht einwandfreiem Gebiß zur Zucht bewendet werden dürfen. |
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Bei der Zucht dürfen weder Merle mal Merle noch NBT mal NBT Tiere gepaart werden. |
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Ausnahmen zu den oben genannten Bedingungen (Alter, Läufigkeitsrhythmen, Gebiss und Welpenabgabe unter 8 Wochen) können mit einer guten Begründung beim Vorstand beantragt werden. |
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Die Mitglieder sind verpflichtet eine Deck- sowie Wurfmeldung an die Welpenvermittlung zu schicken. Bei der Belegung einer Hündin von einem Rüden, dessen Beisitzer nicht ASAG Mitglied ist, müssen die geforderten Untersuchungen durchgeführt worden sein und als Fotokopien der Deckmeldung beiliegen. Deckt ein Rüde eine Hündin, deren Besitzer nicht Mitglied der ASAG ist, müssen die geforderten Untersuchungen (Augen, Gebiss, HD) ( geändert laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 12.03.2006) durchgeführt worden sein und als Fotokopien der Deckmeldung beiliegen. Die Mitglieder sind verpflichtet, Deckmeldungen innerhalb von 14 Tagen nach dem erfolgten Deckakt an die Referentin für Zuchtangelegenheiten zu senden. Diese Reglung gilt ebenso für die Wurfmeldungen. Wird nicht nach dieser Regelung gehandelt, werden die Welpen der verschiedensten Verpaarungen des Mitglieds solange nicht über die ASAG e.V. vermittelt, d.h., liegen alle Unterlagen einer Zuchthündin vor, jedoch der Züchter hat noch eine weitere Hündin belegt, deren Unterlagen nicht dem Verein vorliegen, gehen auch die Würfe des gleichen Züchters nicht in die Vermittlung. (geändert laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 12.03.2006) |
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11. Gültigkeit | Die Grundbedingungen zur Zucht wurden in der Mitgliederversammlung vom 25.01.1998 errichtet und haben ab diesem Zeitpunkt Gültigkeit. | |
Änderungen von den Abstimmungen der Mitgliederversammlung vom 12.03.2006 eingearbeitet.
Vorstehende Satzung wurde am 24.11.2008 in das Vereinsregister Bochum eingetragen. |